Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR416-8141
Hotel
IntercityHotel

Wiener Platz 8

01069 Dresden

Von
14. Juli 2025 12:00 Uhr
Bis
17. Juli 2025 10:30 Uhr

Preise

1. Teilnehmer
1.969,00 €
2. Teilnehmer
1.891,00 €
3. Teilnehmer
1.832,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
169,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

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Preise ab169,00 €
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Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX

Vom rechtlichen Rahmen bis zur praxisgerechten Umsetzung

4,8 von 5
(106 Bewertungen)

Details

Wie können Sie die Beschäftigungssituation (schwer-)behinderter Menschen verbessern? Die Inklusionsvereinbarung ist das stärkste Beteiligungsrecht der SBV. Hier können Sie konkrete Ziele und Maßnahmen zur Inklusion (schwer-)behinderter Kollegen im Betrieb vereinbaren. In diesem Seminar lernen Sie den gesetzlichen Rahmen dafür kennen und erfahren, wie Sie sich für eine barrierefreie Gestaltung von Arbeitsprozessen einsetzen können.

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Preise

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inkl. Kostenübernahmeerklärung

Kostenlos
für Sie

  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Von der Integration zur Inklusion
  • Was ändert das Bundesteilhabegesetz?
  • Rechtlicher Charakter von Inklusionsvereinbarungen
  • Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit
  • Was kann und was sollte geregelt werden?
  • Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Prävention
  • Analyse des Ist-Zustands und Herbeiführung des Soll-Zustands
  • Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats und der SBV
  • Verantwortlichkeit und Zusammenarbeit
  • Wer ist beteiligt?
  • Entwicklung gemeinsamer Ziele
  • Maßnahmen zur Zielerreichung
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
  • Mustervereinbarungen und Praxis-Beispiele
  • Einfluss auf die deutschen Bestimmungen
  • Möglichkeiten und Grenzen
  • Der rechtliche Handlungsspielraum von Betriebsrat und SBV
  • Die verschiedenen Regelungsvarianten
  • Das Integrationsamt als Moderator
  • Aufgaben des Integrationsamtes
  • Verbesserte Durchsetzungsmöglichkeiten?

Wichtige
Hinweise

Die Teilnahme an den Seminaren "Schwerbehindertenvertretung Teil 1 - 3" sind für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, die sich für die besondere Situation von Menschen mit Behinderung einsetzen und hierbei helfend und unterstützend tätig werden wollen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Informationen zum
Schulungsanspruch

SBV

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

Aktuelle
Bewertungen

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Weiterempfehlung
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Seminarinhalt
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05.05. — 08.05.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
KölnPhiLeRo Hotel
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Juli 2025

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01.09. — 04.09.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
WolfsburgLeonardo Hotel City Center
01.09. — 04.09.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
WolfsburgLeonardo Hotel City Center
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November 2025

18.11. — 21.11.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
HamburgBest Western Plus Hotel Böttcherhof
18.11. — 21.11.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
HamburgBest Western Plus Hotel Böttcherhof
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März 2026

16.03. — 19.03.2026Mo. Do.Montag Donnerstag
NürnbergNovina Hotel Südwestpark
16.03. — 19.03.2026Mo. Do.Montag Donnerstag
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Dezember 2026

08.12. — 11.12.2026Di. Fr.Dienstag Freitag
BerlinINNSIDE by Melia Berlin Mitte
08.12. — 11.12.2026Di. Fr.Dienstag Freitag
BerlinINNSIDE by Melia Berlin Mitte
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Vom rechtlichen Rahmen bis zur praxisgerechten Umsetzung

Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX

4,8 von 5
(106 Bewertungen)
www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Wie können Sie die Beschäftigungssituation (schwer-)behinderter Menschen verbessern? Die Inklusionsvereinbarung ist das stärkste Beteiligungsrecht der SBV. Hier können Sie konkrete Ziele und Maßnahmen zur Inklusion (schwer-)behinderter Kollegen im Betrieb vereinbaren. In diesem Seminar lernen Sie den gesetzlichen Rahmen dafür kennen und erfahren, wie Sie sich für eine barrierefreie Gestaltung von Arbeitsprozessen einsetzen können.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Fakten
zum Seminar

Sem. Nr.
BR416-8141
Hotel
IntercityHotel
Wiener Platz 8
01069 Dresden
Von
14. Juli 2025 12:00 Uhr
Bis
17. Juli 2025 10:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.969,00 €
2. Teilnehmer
1.891,00 €
3. Teilnehmer
1.832,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 169,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Was bringt eine Inklusionsvereinbarung?
  • Von der Integration zur Inklusion
  • Was ändert das Bundesteilhabegesetz?
  • Rechtlicher Charakter von Inklusionsvereinbarungen
  • Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit
Regelungsinhalte einer Inklusionsvereinbarung
  • Was kann und was sollte geregelt werden?
  • Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Prävention
  • Analyse des Ist-Zustands und Herbeiführung des Soll-Zustands
  • Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats und der SBV
  • Verantwortlichkeit und Zusammenarbeit
Die praxisgerechte Umsetzung
  • Wer ist beteiligt?
  • Entwicklung gemeinsamer Ziele
  • Maßnahmen zur Zielerreichung
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
  • Mustervereinbarungen und Praxis-Beispiele
Die UN-Behindertenrechtskonvention
  • Einfluss auf die deutschen Bestimmungen
  • Möglichkeiten und Grenzen
  • Der rechtliche Handlungsspielraum von Betriebsrat und SBV
  • Die verschiedenen Regelungsvarianten
Mitwirkung des Integrationsamtes
  • Das Integrationsamt als Moderator
  • Aufgaben des Integrationsamtes
  • Verbesserte Durchsetzungsmöglichkeiten?

Wichtige
Hinweise

Die Teilnahme an den Seminaren "Schwerbehindertenvertretung Teil 1 - 3" sind für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, die sich für die besondere Situation von Menschen mit Behinderung einsetzen und hierbei helfend und unterstützend tätig werden wollen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Seminarhotels

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Schulungsanspruch

SBV

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).