Schulungen für Betriebsräte, JAV und SBV
Jetzt Wissen aufbauen. Für dich und deine Kollegen – einfach und praxisnah.

Schnell handlungsfähig im Betriebsrat
Zwei Wege, ein Ziel für starke Betriebsräte!

Für den schnellen Start:
Der Betriebsrat: Teil 1-3

Seminargruppe in einem W.A.F. Grundlagenseminar mit Trainerin, Flipchart und Symbolen für Zeit, Tempo und Kosten.

Lernen Sie die Grundlagen im Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht gebündelt in drei Seminaren.

Für den umfangreichen Einstieg:
Betriebsverfassungsrecht & Arbeitsrecht: Teil 1-3

Seminargruppe in einem W.A.F. Grundlagenseminar mit Trainer, Flipchart und Symbolen für Austausch, Werkzeuge und Ideen.

Lernen Sie die Grundlagen im Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht einzeln mit unseren Klassiker-Seminaren.

Jetzt sind Sie dran – Anpacken ist gefragt!
Die Wahlen der SBV und JAV stehen 2026 an

SBV-Wahl 2026
Die SBV-Wahl gut vorbereiten und erfolgreich durchführen
4,7
914 Bewertungen
JAV-Wahl 2026
Die JAV-Wahl gut vorbereiten und erfolgreich durchführen
4,7
784 Bewertungen

Wichtige Grundlagen für den
Start in Ihre neue Amtszeit

Be­triebs­ver­fas­sungs­recht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für Betriebsräte
4,8
89.099 Bewertungen

Ihre bevorstehenden 
Veranstaltungen

BRV Jah­res­ta­gung 2026

Stärken Sie Ihre Rolle als Betriebsratsvorsitzender oder Stellvertreter. Freuen Sie sich auf starke Impulse, praxisnahe Workshops und wertvollen Austausch für Ihren Führungsalltag im Gremium.

On­line-Sym­po­si­um: 111 Tage im Amt

Nutzen Sie diesen kompakten Online-Tag, um Ihre Betriebsratsarbeit auf ein solides Fundament zu stellen. Sie erhalten klare Orientierung, praktische Tipps und neue Impulse für vier erfolgreiche Jahre Mitbestimmung.

On­line-Sym­po­si­um: Fit für den Wirt­schafts­aus­schuss

Im Wirtschaftsausschuss zählen klare Informationen und der richtige Blick auf Zahlen. Dieses Online-Symposium zeigt, wie Sie Informationsrechte nutzen, Abläufe strukturieren und Entwicklungen früh erkennen.

On­line-Sym­po­si­um: Wis­sens­boos­ter Lohn und Ge­halt

Im Symposium erhalten Sie kompaktes Praxiswissen, um bei Vergütungsthemen sicher mitzureden und konkrete Handlungsmöglichkeiten zu erkennen.

SBV Jahrestagung 2027 in Mannheim

SBV Fach­ta­gung 2027

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre SBV-Arbeit weiter zu stärken. Freuen Sie sich auf frische Impulse, praxisnahe Workshops, wertvollen Austausch und das Meet & Greet mit Mathias Mester.

On­line-Sym­po­si­um: Der BR im Ar­beits- und Ge­sund­heits­schutz

Arbeitsschutz muss im Betrieb ankommen. In diesem Online-Symposium erfahren Sie, wie Sie Gefährdungsbeurteilungen, psychische Belastungen und Ihre Hebel als Betriebsrat sicher einordnen.

On­line-Sym­po­si­um: Fit für das BEM

Im BEM Online-Symposium erhalten Sie kompakt und praxisnah das Wissen, um BEM rechtssicher mitzugestalten und typische Fehler zu vermeiden.

On­line-Sym­po­si­um: JAV Boos­ter-Day 2027

Du willst als JAV spürbar was bewegen? Dann hol dir klare Impulse für eure zweite Halbzeit: Projekte priorisieren, Ausbildungsqualität stärken, mit dem BR mehr erreichen und KI sowie Social Media sicher einordnen. Zum Abschluss gibt’s Praxis-Talk und Quiz.

Seminare mit Tablet bei der W.A.F.

Darum sind wir
der perfekte Partner für Sie!

In über 230 unterschiedlichen Seminarthemen vermittelt die W.A.F. Wissen für Betriebsrat, SBV und JAV

Wissen für BR, JAV und SBV

Über 300 unterschiedliche Seminarthemen!

Mit mehr als 380 erfahrenen Referenten zeichnet sich die W.A.F. durch jahrelange Qualifikationen aus

Jahrelange Qualifikationen

Mehr als 500 erfahrene Fachreferenten!

Die W.A.F. begeistert Seminarteilnehmer durch hohe Qualitätsstandards

Hohe Qualitätsstandards

Über 50.000 begeisterte
Seminarteilnehmer jährlich!

Über Schulungen von Betriebsräten hinaus bietet die W.A.F. kostenlose Videos, Checklisten und topaktuelle Wissensartikel

Topaktuelle Informationen

Kostenlose Videos, Checklisten, Wissensartikel und vieles mehr!

Die Seminarstandorte der W.A.F.

Die meistgestellten Fragen
unserer Teilnehmer

Mit über 300 Seminarthemen und über 7.000 Seminarterminen pro Jahr für Betriebsräte, SBV und JAV ist das W.A.F. Institut einer der führenden Seminaranbieter in Deutschland. Von Grundlagen-Seminaren im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht, über Datenschutz und betriebswirtschaftliche Themen bis hin zu Themen wie Agiles Arbeiten - hier findet garantiert jeder das passende Seminar für sich und seine individuellen Bedürfnisse.

Mit über 160 Seminarhotels an mehr als 95 Standorten bietet die W.A.F. Seminare in ganz Deutschland an. Diese finden in speziell ausgewählten Tagungshotels statt, in denen eine optimale Lernumgebung in Verbindung mit einem hohen Wohlfühlfaktor für unsere Teilnehmer an oberster Stelle steht. Eine Übersicht zu allen W.A.F. Standorten und Seminarhotels finden Sie hier.

Ein Seminar ist eine Präsenzveranstaltung, bei der Sie vor Ort praxisnahes Wissen erwerben. Durch den direkten Austausch mit anderen Teilnehmern und den Referenten profitieren Sie von persönlichem Networking und intensivem Lernen in einer interaktiven Umgebung.

Ein Webinar ist Ihre flexible Weiterbildungslösung – bequem von überall. Sie können sich entspannt am eigenen Bildschirm fortbilden und erhalten kompakte, praxisnahe Inhalte, ganz ohne Reisestress.

Unsere Seminare werden von über 500 langjährig erfahrenen und hochqualifizierten Fachreferenten durchgeführt. Bei der Auswahl legen wir besonders großen Wert auf fundiertes Fachwissen, langjährige praktische Erfahrung und didaktische Kompetenz. Auf diese Weise gewährleistet die W.A.F. ihren Seminarteilnehmern maximalen Lernerfolg.

Die Seminaranmeldung und Hotelbuchung sind bei der W.A.F. auch ohne Unterschrift Ihres Arbeitgebers gültig. Wir verzichten auf die Kostenübernahme vom Arbeitgeber - die Unterschrift des Betriebsrats auf Grundlage eines ordnungsgemäß gefassten Entsendebeschlusses reicht aus.

Die Antwort ist ein klares NEIN. Der Versuch des Arbeitgebers, Obergrenzen für Seminargebühren oder Hotelkosten einseitig festzulegen, verstößt gegen die Kostenübernahmepflicht des Arbeitgebers für die Tätigkeit des Betriebsrats aus § 40 BetrVG. Sie kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abgeschafft oder inhaltlich eingeschränkt werden (BAG, Beschluss vom 09.06.1999, AP Nr. 65 zu § 40 BetrVG).

Auch hier ist die Antwort ein klares NEIN. Der Betriebsrat ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei und somit nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG, Beschluss vom 15.05.1986, Az. 6 ABR 74/83). Insbesondere kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass der Betriebsrat ein kostengünstigeres Gewerkschaftsseminar besucht (LAG Köln, Beschluss vom 11.04.2002, Az. 10 TaBV 50/01).

Alle Informationen rund um Ihren Schulungsanspruch finden Sie hier:

Auf jeden Fall! Wenn ein Ersatzmitglied über einen längeren Zeitraum häufig als Betriebsrat tätig geworden ist, muss es selbstverständlich über die wichtigsten Grundlagen der Betriebsratsarbeit Bescheid wissen. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Umständen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Betriebsrats über die Entsendung (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.04.2016, Az. 1 TaBV 63/15).

"Häufig" tätig werden bedeutet z.B. über einen längeren Zeitraum an ca. einem Viertel der Betriebsratssitzungen teilgenommen zu haben (ArbG Mannheim, Beschluss vom 19.01.2000, Az. 8 BV 18/99). In diesem Falle besteht jedenfalls ein Anspruch auf den Seminarbesuch nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht (BAG, Beschluss vom 14.12.1994, Az. 7 ABR 31/94).

Eine Genehmigung durch den Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Fortbildung des Betriebsrats ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Voraussetzung für den Seminarbesuch ist lediglich ein ordnungsgemäß gefasster Entsendebeschluss durch das Betriebsratsgremium, das über die Erforderlichkeit des Schulungsbedarfs im Rahmen der Rechtsprechung selbstständig und verantwortungsbewusst entscheidet.

Sollte der Arbeitgeber im Nachgang der Schulung die Kostenübernahme verweigern, kann der Betriebsrat / die Schwerbehindertenvertretung die Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme und damit die Kostenübernahme des Arbeitgebers durch ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht feststellen lassen.

Übrigens: Bei der W.A.F. können Sie auch an einem Seminar oder Webinar teilnehmen, wenn Ihr Arbeitgeber die Erforderlichkeit einer Teilnahme in Frage stellt.

In unseren Webinaren vermitteln wir grundsätzlich die gleichen Inhalte wie im jeweiligen Präsenzseminar. Und da alle Webinare live stattfinden, haben Sie auch hier die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich mit dem Referenten auszutauschen.

Dem Gremium steht es jedoch frei, ob es ein auswärtiges Schulungsangebot wählt oder sich für ein Online-Angebot entscheidet (vgl. ArbG Gera, Beschluss vom 24.06.2021, Az. 7 BVGa 1/21, LAG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2022, Az. 8 TaBV 59/21). Denn neben dem Umstand, dass jeder ein unterschiedlicher Lerntyp ist und daher die Entscheidung im eigenen Ermessen getroffen werden muss, ist der Erfahrungsaustausch mit Kollegen anderer Gremien ein wichtiger und auch in der Rechtsprechung anerkannter Aspekt von Schulungen, da hier viel offener über die bestehenden Probleme gesprochen wird (vgl. ArbG Bremen-Bremerhaven, Beschluss vom 31.05.2007, Az. 10 BV 59/07; ArbG Flensburg, Beschluss vom 27.01.2000, Az. 3 BV 21/99, LAG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2022, Az. 8 TaBV 59/21).

In unserem Seminarablauf ist grundsätzlich eine von der Seminarleitung geplante Abendgestaltung vorgesehen. Diese findet nach dem fachlichen Teil des Seminars statt und ist selbstverständlich auf freiwilliger Basis. Gerne bringen Sie daher Freizeitkleidung mit.

Das Service-Team der W.A.F. ist immer für Sie da!