Mitbestimmung bei Einführung neuer Software
Als BR Interessen der Belegschaft wahren und kompetent mitbestimmen
Details
Die Einführung neuer Betriebssoftware bedeutet Chance und Risiko zugleich. Nachdem der Arbeitgeber aber in der Regel nur Augen für die Chancen hat, liegt die Abwägung möglicher Risiken beim Betriebsrat. Erkennen Sie potenziell im Raum stehende Betriebsänderungen und erfahren Sie in diesem Seminar, welche Möglichkeiten sich auf betriebsverfassungsrechtlicher Ebene bieten.
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Seminarinhalt
- Informationen rechtzeitig einfordern: Mitbestimmung vor Softwarekauf!
- Kenntnisvermittlung durch Sachverständige und Berater unbedingt nutzen
- Intensiven Austausch mit betrieblichem Datenschutzbeauftragten pflegen
- Refresh: Tatbestandsmerkmale einer Betriebsänderung in Erinnerung rufen
- Wann ist die Einführung neuer IT-Systeme als Betriebsänderung zu qualifizieren?
- Vorzeichen richtig deuten und Nachteile für die Belegschaft erkennen
- Instrumente des Interessenausgleichs und des Sozialplans effektiv nutzen
- Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung antizipieren
- Wehret den Anfängen: Inwieweit ist der Wille zur Kontrolle und Überwachung maßgebend?
- Einführung von Standard-Software: Gibt es eine Geringfügigkeitsschwelle?
- Schnittstellen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz beleuchten
- Auswirkungen von IT-Systemen auf personeller und wirtschaftlicher Ebene prüfen
- Datenschutz als allgemeine Aufgabe des Betriebsrats begreifen
- Effektiven Schutz der Persönlichkeitsrechte einfordern
- Änderungen bei Arbeitsabläufen im Auge behalten
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Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für alle Betriebsräte in Betrieben, in denen computerunterstützt gearbeitet wird und/oder bei denen der Arbeitgeber die Einführung einer neuen Software plant.
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Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für oben genannten Personenkreis erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.
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Als BR Interessen der Belegschaft wahren und kompetent mitbestimmen
Die Einführung neuer Betriebssoftware bedeutet Chance und Risiko zugleich. Nachdem der Arbeitgeber aber in der Regel nur Augen für die Chancen hat, liegt die Abwägung möglicher Risiken beim Betriebsrat. Erkennen Sie potenziell im Raum stehende Betriebsänderungen und erfahren Sie in diesem Seminar, welche Möglichkeiten sich auf betriebsverfassungsrechtlicher Ebene bieten.
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für oben genannten Personenkreis erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.