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Betriebsrat

Leiharbeit

Rechtliche Hintergründe der Arbeitnehmerüberlassung kennen

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Leiharbeit nimmt im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitswelt einen immer höheren Stellenwert ein. In manchen Branchen steigt der Anteil der Leiharbeitnehmer im Vergleich zur Stammbelegschaft kontinuierlich. In diesem Seminar lernen Sie Ihre Rechte als Betriebsrat im Entleiher- und Verleiherbetrieb kennen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Nachteile für die Belegschaft vermeiden und gegen gesetzliche Verstöße des Arbeitgebers vorgehen können.

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Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, in deren Betrieben Fremdpersonal eingesetzt wird oder entsprechende Einsätze geplant sind.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Fremdpersonaleinsatz

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Einstellung, Versetzung, Kündigung

Wichtige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats erfolgreich durchsetzen

Zum Seminar

Betriebsbedingte Kündigung

Als Betriebsrat Personalabbau sozialverträglich gestalten

Zum Seminar

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Das Seminar erfüllt die Kriterien der Erforderlichkeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, wenn im Betrieb ein Fremdpersonaleinsatz geplant ist oder bereits Leiharbeitnehmer beschäftigt sind. Laut Bundesarbeitsgericht besteht für den Betriebsrat, sofern ihm im Rahmen neu erlassener Gesetze Überwachungsaufgaben zukommen oder seine Beteiligungsrechte berührt werden, der Anspruch, Schulungen zu besuchen (BAG v. 31.10.1973, AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972).

Leiharbeit

Rechtliche Hintergründe der Arbeitnehmerüberlassung kennen

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Leiharbeit nimmt im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitswelt einen immer höheren Stellenwert ein. In manchen Branchen steigt der Anteil der Leiharbeitnehmer im Vergleich zur Stammbelegschaft kontinuierlich. In diesem Seminar lernen Sie Ihre Rechte als Betriebsrat im Entleiher- und Verleiherbetrieb kennen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Nachteile für die Belegschaft vermeiden und gegen gesetzliche Verstöße des Arbeitgebers vorgehen können.

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Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, in deren Betrieben Fremdpersonal eingesetzt wird oder entsprechende Einsätze geplant sind.

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Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Zweiter Seminartag
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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4.5Praxisrelevanz
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Handlungsmöglichkeiten des BR bei Abschluss von Werkverträgen kennen

Einstellung, Versetzung, Kündigung

Wichtige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats erfolgreich durchsetzen

Betriebsbedingte Kündigung

Als Betriebsrat Personalabbau sozialverträglich gestalten

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BR

Das Seminar erfüllt die Kriterien der Erforderlichkeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, wenn im Betrieb ein Fremdpersonaleinsatz geplant ist oder bereits Leiharbeitnehmer beschäftigt sind. Laut Bundesarbeitsgericht besteht für den Betriebsrat, sofern ihm im Rahmen neu erlassener Gesetze Überwachungsaufgaben zukommen oder seine Beteiligungsrechte berührt werden, der Anspruch, Schulungen zu besuchen (BAG v. 31.10.1973, AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972).