Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten – BR-Wissen aufbauen
Details
Werden Sie zum Betriebsrats-Profi in wirtschaftlichen Angelegenheiten und nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte bei betrieblicher Weiterbildung und Mitarbeiterqualifizierung souverän. In diesem Seminar lernen Sie alle wesentlichen Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts kennen und erfahren praxisnah, wie Sie diese erfolgreich anwenden. Jetzt anmelden und Ihre Betriebsratsarbeit auf das nächste Level bringen!
Kostenlos
für Sie

- Handbuch Interessenausgleich und Sozialplan
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
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Ihr
Seminarinhalt
- Informationen zur wirtschaftlichen Lage erhalten ohne Wirtschaftsausschuss
- Wirtschaftsausschuss als Hilfe für den BR: Aufgaben und Befugnisse kennen
- Über die Reichweite von Auskunftspflichten des Unternehmens Bescheid wissen
- Von Einsichtsrechten in wirtschaftliche Unterlagen regelmäßig Gebrauch machen
- Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss optimieren
- Unfallverhütung und Arbeitssicherheit als Aufgaben des Betriebsrats
- Ihre Rechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz effektiv nutzen
- Arbeitsverfahren und –abläufe merklich verbessern
- Betriebliche Bildungsmaßnahmen erfolgreich durchführen
- Unter welchen Voraussetzungen ist von einer Betriebsänderung auszugehen?
- Unterrichtung und Beratung; Hinzuziehung eines Beraters
- Scharfes Schwert: Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
- Betriebsbedingte Kündigung: Was steht hierzu im Gesetz?
- Inhalt, Zweck und Bedeutung des Interessenausgleichs
- Zielgerichtet über den Interessenausgleich verhandeln
- Wann ist ein Sozialplan aufzustellen?
- Inhalt und Wirkung von Sozialplänen kennen
- Einigungsstellenverfahren erfolgreich durchführen
- Ablauf des Beschwerdeverfahrens kennen
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nutzen
Wichtige
Hinweise
Als Ergänzung können Sie das Seminar Wirtschaftswissen für Betriebsräte Teil 1 besuchen.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits die Seminare Betriebsverfassungsrecht Teil 1 und Teil 2 besucht haben oder entsprechendes Praxiswissen besitzen.
Ihr
Seminarablauf
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.
Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten – BR-Wissen aufbauen
Werden Sie zum Betriebsrats-Profi in wirtschaftlichen Angelegenheiten und nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte bei betrieblicher Weiterbildung und Mitarbeiterqualifizierung souverän. In diesem Seminar lernen Sie alle wesentlichen Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts kennen und erfahren praxisnah, wie Sie diese erfolgreich anwenden. Jetzt anmelden und Ihre Betriebsratsarbeit auf das nächste Level bringen!
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Starter-Set
- Handbuch Interessenausgleich und Sozialplan
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Wichtige
Hinweise
Als Ergänzung können Sie das Seminar Wirtschaftswissen für Betriebsräte Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR143) besuchen.
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Seminarhotels
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.