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Betriebsverfassungsrecht

Betriebsverfassungsrecht Teil 3

Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

4,7 von 5
(16.567 Bewertungen)

Details

Mit dem dritten Teil der Grundlagenreihe zum Betriebsverfassungsrecht werden Sie zum Experten in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ebenfalls wichtig: Ihre Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Weiterbildung und der Qualifizierung von Mitarbeitern. Lernen Sie in diesem Seminar alle wesentlichen Vorschriften kennen und erweitern Sie Ihr Wissen im Betriebsverfassungsrecht.

Kostenlos
für Sie

  • Handbuch Interessenausgleich und Sozialplan
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktischer Rucksack
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Ihr
Seminarinhalt

  • Informationen zur wirtschaftlichen Lage erhalten ohne Wirtschaftsausschuss
  • Wirtschaftsausschuss als Hilfe für den BR: Aufgaben und Befugnisse kennen
  • Über die Reichweite von Auskunftspflichten des Unternehmens Bescheid wissen
  • Von Einsichtsrechten in wirtschaftliche Unterlagen regelmäßig Gebrauch machen
  • Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss optimieren
  • Unfallverhütung und Arbeitssicherheit als Aufgaben des Betriebsrats
  • Ihre Rechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz effektiv nutzen
  • Arbeitsverfahren und –abläufe merklich verbessern
  • Betriebliche Bildungsmaßnahmen erfolgreich durchführen
  • Unter welchen Voraussetzungen ist von einer Betriebsänderung auszugehen?
  • Unterrichtung und Beratung; Hinzuziehung eines Beraters
  • Scharfes Schwert: Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
  • Betriebsbedingte Kündigung: Was steht hierzu im Gesetz?
  • Inhalt, Zweck und Bedeutung des Interessenausgleichs
  • Zielgerichtet über den Interessenausgleich verhandeln
  • Wann ist ein Sozialplan aufzustellen?
  • Inhalt und Wirkung von Sozialplänen kennen
  • Einigungsstellenverfahren erfolgreich durchführen
  • Ablauf des Beschwerdeverfahrens kennen
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nutzen

Wichtige
Hinweise

Als Ergänzung können Sie das Seminar Wirtschaftswissen für Betriebsräte Teil 1 besuchen.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits die Seminare Betriebsverfassungsrecht Teil 1 und Teil 2 besucht haben oder entsprechendes Praxiswissen besitzen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG.

SBV

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.

Betriebsverfassungsrecht Teil 3

Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

4,7 von 5
(16.567 Bewertungen)
www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Mit dem dritten Teil der Grundlagenreihe zum Betriebsverfassungsrecht werden Sie zum Experten in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ebenfalls wichtig: Ihre Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Weiterbildung und der Qualifizierung von Mitarbeitern. Lernen Sie in diesem Seminar alle wesentlichen Vorschriften kennen und erweitern Sie Ihr Wissen im Betriebsverfassungsrecht.

Kostenloses
Starter-Set

  • Handbuch Interessenausgleich und Sozialplan
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktischer Rucksack

Ihr
Seminarinhalt

Ihre Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten effektiv nutzen
  • Informationen zur wirtschaftlichen Lage erhalten ohne Wirtschaftsausschuss
  • Wirtschaftsausschuss als Hilfe für den BR: Aufgaben und Befugnisse kennen
  • Über die Reichweite von Auskunftspflichten des Unternehmens Bescheid wissen
  • Von Einsichtsrechten in wirtschaftliche Unterlagen regelmäßig Gebrauch machen
  • Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss optimieren
Weitere Beteiligungsrechte in wichtigen Bereichen kennen
  • Unfallverhütung und Arbeitssicherheit als Aufgaben des Betriebsrats
  • Ihre Rechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz effektiv nutzen
  • Arbeitsverfahren und –abläufe merklich verbessern
  • Betriebliche Bildungsmaßnahmen erfolgreich durchführen
Betriebsänderung - und nun? Ihre Rechte als Betriebsrat
  • Unter welchen Voraussetzungen ist von einer Betriebsänderung auszugehen?
  • Unterrichtung und Beratung; Hinzuziehung eines Beraters
  • Scharfes Schwert: Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
  • Betriebsbedingte Kündigung: Was steht hierzu im Gesetz?
Interessenausgleich und Sozialplan: Ihre Chance als Betriebsrat
  • Inhalt, Zweck und Bedeutung des Interessenausgleichs
  • Zielgerichtet über den Interessenausgleich verhandeln
  • Wann ist ein Sozialplan aufzustellen?
  • Inhalt und Wirkung von Sozialplänen kennen
  • Einigungsstellenverfahren erfolgreich durchführen
Exkurs: Umgang mit Arbeitnehmerbeschwerden
  • Ablauf des Beschwerdeverfahrens kennen
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nutzen

Wichtige
Hinweise

Als Ergänzung können Sie das Seminar Wirtschaftswissen für Betriebsräte Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR143) besuchen.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits die Seminare Betriebsverfassungsrecht Teil 1 und Teil 2 besucht haben oder entsprechendes Praxiswissen besitzen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG.

SBV

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.